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UnternehmensGrün zur Ökosteuerreform: das kann doch nicht alles
nicht gewesen sein?

Zu einer Senkung von CO2-Emissionen wird es mit dieser
Steuerreform nicht kommen

UnternehmensGrün fordert frühzeitige Ausgestaltung der 2. und 3. Stufe der Steuerreform

Der jetzt zwischen den Koalitionsparteien mühselig gefundene Kompromiss in Sachen Ökosteuerreform, die heute im Bundestag verabschiedet wird, krankt nach wie vor an einem grundlegenden Geburtsfehler: Umweltsteuern müssen an Schadstoffen ansetzen, sie müssen quantifizierbare schadstoffbezogene Emissionsziele verfolgen. Diese Umweltziele hat die Bundesregierung aber nicht formuliert.

Und darum fehlt es der ersten Stufe der Ökosteuerreform an Logik und Konsquenz, wie folgende Beispiele verdeutlichen: Das gesamte produzierende Gewerbe wird mit nur 20% der Regelsteuersätze bei Strom, Heizöl und Gas belastet. Zusätzlich wird energieintensiven Unternehmen ein Teil der bezahlten Ökosteuern zurückerstattet, wenn der Saldo aus Ökosteuern und eingesparten Lohnnebenkosten eine bestimmte Belastungsgrenze überschreitet. Gleichzeitig werden unbedenkliche Formen der Stromerzeugung aus regenerativen Energien besteuert, während die Kohle wiederum
ausgenommen wird.

„Diese Ökosteuer mit ihrer geringen Erhöhung der Energiepreise lässt keine Lenkungswirkung erwarten, geschweige denn wird sie einen ökologischen Strukturwandel in der Wirtschaft auslösen", so Tarik Tell, in Hessen tätiger Bauunternehmer und Vorstandsmitglied von UnternehmensGrün. Es besteht somit die Gefahr, daß der gesamte Ansatz diskreditiert wird und die notwendigen und richtigen Umweltsteuern auf Jahre hinaus an Akzeptanz verlieren.

„Aber die Ökosteuerreform wird ohnehin nicht mehr unter Umweltgesichtspunkten diskutiert" ergänzt sein Vorstandskollege Gottfried Härle, Brauereibesitzer aus Leutkirch im Allgäu. „ Das nach der Konferenz in Rio beschlossene Ziel einer Reduzierung des CO2-Ausstosses hat die rot-grüne Regierung anscheinend sang- und klanglos aufgegeben."

Bleibt zu hoffen, dass Stufe 2 und 3 der Ökosteuerreform ihren Namen verdienen. Wichtig ist allerdings die frühzeitige Bekanntgabe der genauen Ausgestaltung dieser Stufen, damit Unternehmen sich darauf einstellen und entsprechende
Maßnahmen ergreifen können.

Mittwoch, den 3. März 1999