Brauereibesitzer Gottfried Härle hält Kündigungsschutz für
großes Einstellungshemmnis. Er fordert, dass schon der Arbeitsvertrag
eine mögliche Abfindung vorsieht
taz: Wird das Thema Kündigungsschutz zu hoch gehängt?
Gottfried Härle: Nein. Es ist ein Problem. Bei Kleinbetrieben gilt
der Kündigungsschutz in der strengen Form ab dem sechsten Beschäftigten.
Das führt oft dazu, dass man den sechsten oder siebten Mitarbeiter nicht
einstellt - aus Angst, ihm im Ernstfall nicht mehr kündigen zu können.
Bei größeren Betrieben hat der Kündigungsschutz zur Folge, dass
Auftragsspitzen nicht über Neueinstellungen gelöst werden, sondern
über Überstunden oder Leiharbeit.
Der Kündigungsschutz wurde vor 1999 schon mal gelockert und auf Betriebe
mit mehr als zehn Beschäftigten beschränkt. Es kam aber nicht gerade
zu einer Woge von Neueinstellungen.
Es gibt keine genauen Erhebungen, inwieweit diese Lockerung zu Neueinstellungen
geführt hat. Aber wenn Sie mit Kleinunternehmern sprechen, dann steht das
Wort "Kündigungsschutz" an vorderster Stelle, wenn es darum geht,
warum man nicht neu einstellt.
Kündigungen enden heute oft mit einer Abfindung. Ein so schreckliches Einstellungshindernis
können die doch gar nicht sein.
In Kleinbetrieben kommt es in aller Regel zu einer Abfindung, aber davor
stehen sehr langwierige Arbeitsgerichtsprozesse mit hohen Kosten für den
Arbeitgeber.
Arbeitsrechtler sagen, die Abfindungshöhen seien in der Rechtsprechung
relativ klar geregelt, pro Beschäftigungsjahr gebe es ein halbes Monatsgehalt.
Deswegen seien Kündigungen nicht unkalkulierbar.
Wenn das alles so klar ist, wieso geht der Staat nicht weiter und erlaubt,
dass ich mit meinem Mitarbeiter per Arbeitsvertrag vereinbare, dass abhängig
von der Beschäftigungsdauer eine gewisse Abfindung anfällt? In Spanien
wird das so gemacht. Wir fordern eine solche Regelung für Betriebe mit
10 bis 50 Mitarbeitern. Und in Firmen mit bis zu zehn Mitarbeitern soll der
Kündigungsschutz so vereinfacht werden wie bisher in Betrieben mit bis
zu fünf Beschäftigten.
In Kleinbetrieben könnte man die Älteren dann einfach vor die Tür
setzen.
In kleineren Betrieben spielt die Betriebszugehörigkeit, der Kontakt
zum Inhaber eine ganz große Rolle. Die psychologische Barriere, einen
älteren Mitarbeiter zu kündigen, ist da groß.
Gesetze sind aber sicherer als das Gewissen der Arbeitgeber.
Man kann es auch aus Sicht der Arbeitslosen sehen. Bei einem gelockerten
Kündigungsschutz würde ich eher einen Bewerber einstellen, der über
50 ist, weil ich weiß, dass ich mich im Ernstfall wieder von ihm trennen
kann.
INTERVIEW: BARBARA DRIBBUSCH
Gottfried Härle ist Inhaber der Härle-Brauerei in Leutkirch im Allgäu
und beschäftigt 30 Mitarbeiter. Er ist Vorstandsmitglied von "Unternehmensgrün"
taz Nr. 6959 vom 21.1.2003, Seite 7, 95 Interview BARBARA DRIBBUSCH