Bürgerversicherungen – ein Konzept für die Zukunft
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Nach der Reform ist vor der Reform: Selten war dieser Satz zutreffender als
nach den jüngsten Beschlüssen der Allparteien-Kommission zur Umgestaltung
unseres Gesundheitssystems. Anstatt die Chancen für eine grundlegende Umstrukturierung
unseres Krankenversicherungs- und Gesundheitssystems zu nutzen, erschöpfen
sich die Vorschläge der Schmidt-Seehofer-Kommission in einigen Notoperationen
am bestehenden System mit dem Ziel kurzfristiger Beitragssenkungen. So wichtig
diese Beschlüsse sind, so wenig wird das eigentliche Ziel – ein möglichst
effektives Gesundheitssystem, was bedeutet: möglichst viel Gesundheit für
alle bei möglichst geringen Kosten – dauerhaft mit den jetzt beschlossenen
Maßnahmen erreichbar sein.
Aufgrund tief greifender demografischer und ökonomischer Veränderungen
in unserer Gesellschaft ist das derzeitige Finanzierungssystem im Gesundheitsbereich
nicht zukunftsfähig. Je kürzer die Halbwertszeiten von den so genannten
„Gesundheitsreformen“ werden, desto deutlicher werden die Grenzen
der Reformierbarkeit des bisherigen Systems sichtbar.
Jede Reform im Gesundheitsbereich, die einen Zeit- und Wirkungshorizont von
mehr als ein bis zwei Jahren haben soll, muss an den strukturellen Grundlagen
des bisherigen Finanzierungssystems ansetzen und diese grundlegend verändern:
an der einseitig lohnabhängigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung,
am demografie-blinden Umlagesystem und an der einseitigen Verteilung der solidarischen
Lasten, die bisher insbesondere von den gesetzlich Versicherten und deren Arbeitgebern
zu tragen sind. Nur wenn diese Faktoren beim Systemumbau ausreichend berücksichtigt
werden, wird es gelingen, das Vertrauen der BürgerInnen in unser Versicherungssystem
zurückzugewinnen und Verständnis und Unterstützung für Maßnahmen
zu finden, die mit finanziellen Mehrbelastungen für den Einzelnen verbunden
sind.
Orientierungsmaßstab für eine grundlegende, zukunftsweisende Reform
unserer Gesundheitsversicherung sind folgende Zielsetzungen:
> Entkoppelung der Beiträge zu den Krankenversicherungen von den unselbstständigen
Arbeitseinkommen
> Demografische Stabilität des Versicherungssystems auch nach dem Jahre
2020
> Gerechtere Verteilung der Finanzierungslasten zwischen den Generationen
> Solidarausgleich zwischen Familien mit Kindern und Alleinstehenden sowie
für Einkommensschwache
> Stärkung der Eigenverantwortung und der Beitragssouveränität
bei den Versicherten
> Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Versicherungsanbietern.
Diese Ziele sind im Rahmen unseres bisherigen Versicherungssystems nicht oder
nur sehr unzureichend zu verwirklichen. Darüber besteht in fast allen politischen
Lagern Konsens.
Als Alternative gewinnt in der aktuellen politischen Diskussion das Modell einer
„Bürgerversicherung“ zunehmend an Bedeutung. Politiker unterschiedlichster
Couleur und Parteizugehörigkeit sehen darin einen Ausweg aus der akuten
Krise im Gesundheitsbereich – ohne aber die Details eines solchen Alternativkonzepts
auch nur in Ansätzen zu konkretisieren. Es besteht die Gefahr, dass sich
hinter dem Begriff „Bürgerversicherung“ völlig unterschiedliche,
im Detail sogar widersprüchliche Vorstellungen verbergen und dieses Modell
damit bereits in der Diskussionsphase zerredet wird und an politischer Glaubwürdigkeit
verliert.
Ob nun über eine „Bürgerversicherung“ die oben genannten
Zielsetzungen erreicht werden können, hängt jedoch ganz wesentlich
von deren Ausgestaltung ab. So garantiert die Einbeziehung aller Einkommensarten
in eine Grundversicherung noch keineswegs demografische Stabilität. Ebenso
wenig wäre eine „Bürgerversicherung“, konzipiert als Einheitsversicherung
für alle, Garant für eine effiziente Verwaltung der Versichertenbeiträge.
Eher das Gegenteil wäre zu befürchten.
Aus all diesen Gründen ist es dringend erforderlich, das Konzept einer
„Bürgerversicherung“ klarer zu fassen – und damit einer
echten, fundierten politischen Diskussion zugänglich zu machen.
Aus Sicht von UnternehmensGrün muss eine „Bürgerversicherung“ im Gesundheitsbereich auf folgenden Grundüberlegungen aufbauen:
ENTKOPPELUNG DER VERSICHERUNGSBEITRÄGE VON DEN ARBEITSEINKOMMEN
Eine der Hauptursachen für die Krise des derzeitigen Gesundheitssystems
ist dessen einseitig lohnabhängige Finanzierung – mit all den damit
verbundenen negativen Auswirkungen auf die Höhe der Lohnnebenkosten. Eine
„Bürgerversicherung“ sollte die Koppelung der Versicherungsbeiträge
an die unselbstständigen Arbeitseinkommen grundsätzlich aufgeben und
sich von der bisherigen, „paritätischen“ Beitragsfinanzierung
endgültig verabschieden. Dies fällt umso leichter, als die so genannte
„Parität“ immer den Charakter einer Fiktion hatte: Arbeitgeberbeiträge
sind Teil der gesamten betrieblichen Arbeitskosten – gleichgültig
ob sie an die Krankenversicherung oder an den Arbeitnehmer direkt ausbezahlt
werden. Im neuen System der „Bürgerversicherung“ werden die
bisherigen Arbeitgeberbeiträge den Bruttolöhnen zugerechnet und fließen
den Beschäftigten direkt zu. Die dadurch entstehende steuerliche Mehrbelastung
kann über eine Erhöhung der Vorsorgepauschale ausgeglichen werden.
Mit der Erhöhung des Bruttoeinkommens für die abhängig beschäftigten
Arbeitnehmer wird deren Eigenverantwortung gestärkt und Beitragsmodelle
mit Selbstbeteiligungen und damit niedrigeren Beitragssätzen ermöglicht.
VERSICHERUNGSPFLICHT FÜR ALLE BÜRGER
Die bisherige Trennung zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen
ist anachronistisch und Ursache zahlreicher Fehlentwicklungen im Gesundheitssystem.
Anstelle dieser überholten Versicherungsstruktur sollte der Gesetzgeber
eine Versicherungspflicht für alle Bürger und Bürgerinnen festlegen
– unabhängig von deren wirtschaftlicher oder beruflicher Stellung.
Der Umfang dieser Pflichtversicherung ist gesetzlich festzuschreiben und sollte
eine altersunabhängige, menschenwürdige medizinische Grundversorgung
abdecken. Der Katalog dieser Grundleistungen ist in festgelegten Zeiträumen
dem medizinischen und pflegerischen Fortschritt anzupassen.
BEITRAGSPFLICHT FÜR ALLE EINKOMMENSARTEN
Der Versicherungspflicht für alle Bürger entspricht eine Beitragspflicht
für alle Einkommensarten. Neben den Einkommen aus unselbstständiger
Arbeit werden auch Mieten, Zinsen, Dividenden, selbstständige und freiberufliche
Einkünfte bis zu einer festzulegenden Maximalhöhe in die Grundlage
für die Beitragsbemessung einbezogen. Das bedeutet: Alle Bürger –
also auch Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Politiker – zahlen
Beiträge für die „Bürgerversicherung“.
Daraus ergeben sich gegenüber dem bisherigen System zwei wesentliche Vorteile:
Zum einen ist das Beitragsaufkommen für die Krankenversicherungen nicht
mehr abhängig von Veränderungen in der Verteilungsstruktur des Volkseinkommens,
zum anderen werden alle Einkommensbezieher in den Solidarausgleich zwischen
den Versicherten einbezogen. Zur Vermeidung bürokratischer Auswüchse
sollte sich die Beitragsbemessung grundsätzlich an den Einkommensteuerbescheiden
orientieren. Unterschiede zwischen Beitrags- und Steuerrecht sollten per Gesetz
ausgeschlossen werden.
NICHT EINE, SONDERN VIELE „BÜRGERVERSICHERUNGEN“
Das Konzept einer wettbewerbsorientierten „Bürgerversicherung“
kann und darf nicht bedeuten, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger
in einer Einheitsversicherung, also in einer Art „Zwangs-AOK“ versichern
müssen. Eine solche Monopolstellung würde in Kürze zu Ineffektivität,
Verwaltungsaufblähung und bürokratischen Apparaten führen. Das
Ziel einer „Bürgerversicherung“ muss vielmehr sein, dass zahlreiche
unterschiedliche Versicherungsunternehmen miteinander in Konkurrenz treten und
um Versicherte werben.
Basis für die Gesundheitsversicherung bei allen Gesellschaften ist der
gesetzlich festgeschriebene medizinische Leistungskatalog. Darüber hinausgehende
Leistungen können von den Versicherten ebenso freiwillig vereinbart werden
wie etwa Beitragsnachlässe oder Bonusregelungen bei gesundheitsbewusstem
Verhalten. Über frei wählbare Formen und Höhen der Selbstbeteiligung
an den Krankheitskosten können die Versicherten ihren individuellen Beitragssatz
direkt beeinflussen und ihr verfügbares Nettoeinkommen – bei entsprechend
gesundheitsbewusstem Verhalten – vergrößern. Eine Reihe weiterer
Parameter werden den Wettbewerb zwischen den Versicherungen – und damit
auch die Beitragshöhe – beeinflussen: so etwa die Dichte des Filialnetzes,
der Umfang der Betreuung und Beratung der Versicherten, die Höhe der Verwaltungskosten
und schließlich auch die Ausgaben für Prävention und Gesundheitsvorsorge.
WETTBEWERB MIT KLAREN REGELN
Der Wettbewerb zwischen den einzelnen „Bürgerversicherungen“
kann jedoch nur dann funktionieren, wenn vom Gesetzgeber einige wichtige Rahmenbedingungen
verbindlich festgelegt und kontrolliert werden – vor allem, um das Ziel
der Solidarität zwischen den Versicherten zu erreichen. Neben dem medizinischen
Leistungskatalog, der zwingend zu erfüllen ist, gehören dazu insbesondere
> der Kontrahierungszwang: Um eine Risikoselektion zu vermeiden, ist jede
Versicherung verpflichtet, jeden Bürger – unabhängig von Alter,
Geschlecht, Einkommen, Berufsstand und ohne vorhergehende Gesundheitsprüfung
– aufzunehmen und zu versichern. Die bisher zwischen gesetzlichen und
privaten Krankenversicherungen wie auch vielfach innerhalb der gesetzlichen
Versicherungen übliche Risikospreizung wird durch eine solche Regelung
unterbunden.
> die Familien-Versicherung: Jedes Unternehmen, das eine „Bürgerversicherung“
anbietet, muss Kinder bis zum Alter von 18 Jahren – im Falle der Berufsausbildung
eventuell auch länger – beitragsfrei mitversichern. Damit wird sichergestellt,
dass die bisherige Solidarleistung zugunsten von Kindern, die die gesetzlich
Versicherten erbringen, weiterhin Bestand hat und auf alle Versicherten ausgedehnt
wird. Eventuell in der Übergangszeit entstehende, wettbewerbsverzerrende
Ungleichgewichte zwischen einzelnen Versicherern, die auf die beitragsfreie
Mitversicherung von Familienangehörigen zurückzuführen sind,
müssten vom Gesetzgeber ausgeglichen werden.
> Um das Insolvenzrisiko abzusichern, sind die einzelnen „Bürgerversicherungen“
zur Mitgliedschaft in einer Insolvenzkasse zu verpflichten, die – ähnlich
wie im Bankenwesen – die Ansprüche der Versicherten abdecken und
garantieren.
PFLICHT ZUR RÜCKLAGENBILDUNG
Unser bisheriges Krankenversicherungssystem ist auf die demografische Entwicklung
in den kommenden Jahrzehnten nur sehr unzureichend vorbereitet: Aufgrund der
Altersstruktur unserer Gesellschaft sinkt nicht nur die Zahl der Beitragszahler,
sondern steigen gleichzeitig die Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Ohne
grundlegende Reformen steigen die Beiträge zur Krankenversicherung –
allein aufgrund des demografischen Effekts – von derzeit rund 14 Prozent
auf mindestens 20 Prozent in den kommenden 20 bis 30 Jahren.
Um dieser Entwicklung zu begegnen, sind die „Bürgerversicherungen“
gesetzlich dazu zu verpflichten, Rücklagen in ausreichender Höhe zu
bilden und zu unterhalten. Die erhöhten altersbedingten Krankheitskosten
der heute 30- bis 40-Jährigen sind über diese Rücklagen zu finanzieren
und dürfen nicht der nachfolgenden, zahlenmäßig wesentlich kleineren
Generation aufgelastet werden.
INTEGRATION DER PFLEGEVERSICHERUNG IN DIE „BÜRGERVERSICHERUNGEN“
Die Pflegeversicherung in ihrer heutigen Ausgestaltung ist mittel- und langfristig
weder finanzierbar noch mit der demografischen Entwicklung vereinbar. Außerdem
führt die Unterscheidung zwischen Gesundheitsversorgung und Heilfürsorge
zu ständigen Abgrenzungsproblemen, die nur mit erheblichem bürokratischem
Aufwand lösbar sind.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die Pflegeversicherung in die „Bürgerversicherungen“
zu integrieren. Aufgrund der damit verbundenen Beitragspflicht und der Verpflichtung
zur Rücklagenbildung wird sichergestellt, dass die Pflegekosten in den
kommenden Jahrzehnten nicht den Steuerzahlern aufgebürdet werden.
Mit einer „Bürgerversicherung“, die nach diesen Regeln ausgestaltet
wird, wären viele Probleme des derzeitigen Versicherungssystems überwindbar
– im Sinne der Versicherten, aber auch der vielen kleinen und mittleren
Unternehmen, die unter der Last der hohen Beiträge ganz besonders leiden.
Ein solches Konzept wäre nicht nur der Motor für mehr Wettbewerb,
Eigenbeteiligung und Eigenverantwortung, sondern gleichzeitig Garant für
den solidarischen Grundausgleich zwischen allen Versicherten.
Gegenüber dem alternativ diskutierten „Kopfpauschalen-Modell“
bietet das Konzept einer „Bürgerversicherung“, sofern sie nach
den skizzierten Regelungen aufgebaut wird, einen ganz entscheidenden Vorteil:
weit weniger Verteilungsbürokratie. Während bei der „Bürgerversicherung“
der Solidarausgleich per Wettbewerbsregeln innerhalb des Versicherungssystems
erreicht wird, sind bei Einführung von einkommensunabhängigen Kopfpauschalen
Sozialtransfers in Milliardenhöhe erforderlich, die über eine aufwendige
Staatsbürokratie abgewickelt werden müssen und eine Flut an Rechtsprechung
nach sich ziehen.
Gleichzeitig gilt jedoch: Ein solches Konzept einer „Bürgerversicherung“
wäre nur die eine Seite der Medaille – die zweite besteht aus überfälligen
und tief greifenden Reformen auf der Anbieter- und Ausgabenseite unseres Gesundheitssystems
– mit den Zielen größere Wirtschaftlichkeit, mehr Transparenz,
mehr Patientenrechte und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern von Gesundheitsleistungen.
Gottfried Härle
Vorstand UnternehmensGrün