Thesen zur Energiepolitik

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Ausgangssituation:
1. Die gegenwärtige Struktur der Energiegewinnung und die gegenwärtigen Verbräuche in Deutschland sind nicht zukunftsfähig.
2. Die bereits beobachtbaren, durch die Verbrennung fossiler Rohstoffe induzierten Klimaveränderungen verursachen neben unakzeptablen sozialökologischen Folgen erhebliche und stark ansteigende finanzielle Schäden für die Volkswirtschaften. Diese Belastungen überwiegen bereits heute die durch die Verwendung der veralteten Technologien erzielten Kosteneinsparungen.
3. Die heutigen Preise für konventionelle Energieträger entsprechen durch die Nichtberücksichtigung externer Effekte nicht den real entstehenden Kosten und verzerren damit den Wettbewerb der existierenden Technologien.
4. Die historisch gewachsenen Versorgungsstrukturen bei Elektrizität und Gas haben in Deutschland Monopolcharakter. Die Liberalisierungsbemühungen der letzten Jahre sind gescheitert. Die großen Energieversorger verfügen über eine politische Machtfülle, die ihrem volkswirtschaftlichen Rang in keiner Weise angemessen ist.
5. Die massive Subventionierung des Kohlebergbaus in Deutschland ist anachronistisch und eine dramatische Verschwendung von Steuergeldern.
6. Erneuerbare Energien stellen ein riesiges Potenzial dar unter den Gesichtspunkten der Außenhandelsbilanz, der Schaffung hochqualifizierter und exportorientierter Arbeitsplätze, der langfristigen preisstabilen Versorgungssicherheit und der Reduzierung und Vermeidung von Umweltbelastungen.
7. Energieeinsparung und effiziente Energienutzung sind die größten, noch viel zu wenig genutzten „Energiequellen“. Die dezentrale gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) könnte schon jetzt kostengünstig den Energieverbrauch drastisch senken.
8. Auf dem Energieversorgungssektor kann nur die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen das strukturell bedingte zwangsläufige Versagen eines un- bzw. fehlregulierten Marktes kompensieren.

Ziele:
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit verschiedenen Maßnahmen kann festgestellt werden, dass auf den verschiedenen Ebenen und in den einzelnen Bereichen unterschiedliche Instrumente einzusetzen sind, um die volkswirtschaftlich gewünschten Effekte zu erzielen. Im Einklang mit den Grundprinzipien einer sozialökologischen Marktwirtschaft müssen die Rahmenbedingungen auf dem Energieversorgungssektor dahingehend weiterentwickelt werden, dass folgende Ziele erreicht werden:
1. Reduzierung der Verbräuche konventioneller, weltweit nur begrenzt verfügbarer Ressourcen auf ein Niveau, das unter dem Gesichtspunkt einer weltweit gerechten Verteilung auch dauerhaft vertretbar ist. Nach Schätzungen renommierter internationaler Experten bedeutet das für Deutschland eine Reduzierung ausgehend von dem heutigen Niveau um mindestens den Faktor zehn.
2. Reduzierung der CO2- und anderer Schadstoffemissionen im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands.
3. Sozialverträgliche Abpufferung und leistungsgerechte Verteilung möglicher Kostensteigerungen für Strom, Wärme und Kraftstoffe.
4. Erhaltung der Versorgungssicherheit in jeder Phase des Umbaus und der Modernisierung der Strukturen.
5. Erhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie.

Maßnahmen:
1. ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)
Das EEG hat sich als ausgesprochen erfolgreiches Instrument erwiesen, um im Bereich der Stromversorgung die gesellschaftlich gewünschten Veränderungsprozesse kostenoptimal in Gang zu setzen. Dessen ungeachtet, findet gegenwärtig eine massive Einflussnahme der Lobby der Energieversorgungsoligopole und der großen Energieverbraucher statt mit dem Ziel der Anpassung an deren Bedürfnisse. Hier ist die Standfestigkeit der politischen Akteure gefordert. Das EEG muss erhalten bleiben. Die Beispielhaftigkeit der deutschen Gesetzgebung in Europa und weltweit kann bei einer Abschaffung der Grundmechanismen, wie sie gegenwärtig vom Bundeswirtschaftsminister gefordert werden, zum Zusammenbrechen nicht nur der deutschen Märkte führen und damit gerade die zukunftsfähigsten Arbeitsplätze gefährden. Deshalb ist umgehend eine Fortführung des EEG, basierend auf dem Erfolgsrezept der vergangenen Jahre, zu gewährleisten. Die Fragen der Vergütungshöhe für die einzelnen Technologien ist schnellstmöglich zu klären, um den betroffenen Industrien Planungssicherheit zu gewährleisten.
2. KRAFT-WÄRME-KOPPLUNGSGESETZ
Für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) müssen die Rahmenbedingungen ebenso klar und einfach sein, wie bei Sonne, Wind & Co., wo sich viele Menschen am Klimaschutz beteiligen können. Der Bauer vermietet seinen Acker, lässt ein Windrad drauf bauen, Betreiber nutzen die Keller und schieben ein Blockheizkraftwerk hinein. Gerade in diesem Bereich ist ein enormes Potenzial für den Klimaschutz und damit verbunden für neue Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk vorhanden.
Aktuelle Gutachten zeigen, dass die Vergütung von eingespeistem Strom, gemessen an der Höhe der tatsächlichen Stromgestehungskosten für konventionelle Kraftwerke und den vermiedenen Netznutzungskosten, mindestens vier Cent pro Kilowattstunde betragen müsste, zusätzlich zum KWK-Bonus. Ein wirtschaftlicher Betrieb von KWK-Anlagen, der die Verbraucher mit keinen Mehrkosten belasten würde, wäre so möglich. Einzig die Gewinne der Stromwirtschaft würden gerechter verteilt.
Das gegenwärtige KWK-Gesetz ist hingegen ein Musterbeispiel für eine nichtfunktionierende Regelung. Ein weiteres Abwarten auf diesem Teilgebiet ist nicht hinnehmbar, insofern fordern wir den Gesetzgeber auf, umgehend Nachbesserungen vorzunehmen. Das heißt: Das KWK-Gesetz muss jetzt überarbeitet werden, nicht erst 2005/2006 nach dem für Ende 2004 geplanten Monitoring, wo nur die jetzt schon bekannten Fakten aufgetischt werden. Es müssen gleich dem EEG für KWK-Strom feste Richtwerte eingeführt werden und die Vergütung darf nicht wie jetzt dem Gutdünken der Netzbetreiber überlassen bleiben.
3. ÖKOSTEUER
Die Ökosteuer verfolgt den Ansatz, durch eine planbare Kostenentwicklung auf der Verbrauchsseite einen Veränderungsprozess hinsichtlich der Technologien zu steuern. So richtig dieser Grundansatz ist, so wenig produktiv wurde dieses Instrument bislang genutzt. Der Impetus verpuffte weitgehend durch die – nur teilweise von Opposition und Wirtschaftsverbänden aufgezwungene – defensiv geführte Debatte über Dauer, Höhe und Mittelverwendung. Wir sehen insofern Veränderungsbedarf und fordern die Beibehaltung und dauerhafte Verstetigung des Ökosteueransatzes. Die dabei eingenommenen Mittel müssen zumindest teilweise der Finanzierung des Umbaus und der Erweiterung der Energieeffizienz- und Mobilitätssysteme (zum Beispiel durch Förderung des ÖPNV und attraktive CO2-Minderungsprogramme für Bestandssanierung) zufließen, um diesen sozialverträglich abzupuffern.
4. WÄRMEERZEUGUNG
Unter Verbrauchsgesichtspunkten stellt die Erzeugung von Wärme und Kälte den wichtigsten Ansatzpunkt für energiepolitische Maßnahmen dar. Auf diesem Sektor besteht das beste Verhältnis von eingesetzten Finanzmitteln zu vermiedenen Emissionen. Die bestehenden gesetzlichen Instrumente haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist in ihrer Wirkung bislang weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Bei einer anstehenden Novelle sind die Defizite zu beseitigen (praktisch keine Wirkung im Bestand, Mängel bei Kontroll und Sanktionsmechanismen, mangelhafte Verbindlichkeit der Einbindung der Berufsgruppen der Architekten und Ingenieure).
Das Marktanreizprogramm (für erneuerbare Energien) läuft 2004 aus, eine Fortführung der staatlichen Subventionierung für erneuerbare Energien ist nicht nur volkswirtschaftlich fragwürdig, sondern auch in Anbetracht der Haushaltslage illusorisch. Eine Anschlussregelung ist zwingend erforderlich. UnternehmensGrün ist der Auffassung, dass allein eine Verordnung für einen langfristig stabilen Markt auf diesem Sektor und das Ausschöpfen der Minderungspotenziale sorgen kann. Ein entsprechender Entwurf für eine solche Regelung ist beigefügt. Alternativ diskutierten freiwilligen Selbstverpflichtungen, Zertifikatelösungen oder Quotenmodellen erteilen wir eine klare Absage. Diese Instrumente haben sich entweder bereits in der Vergangenheit als nicht zielführend erwiesen oder sind für dieses Marktsegment aufgrund ihrer Komplexität und Praxisferne ungeeignet.
Weiterhin ist das Mietrecht zu reformieren, um die bestehenden Hürden für den Einsatz von Solarsystemen und Contracting-Modellen zu beseitigen.
5. INTERNATIONAL
Die Fortführung des EURATOM-Vertrags im Rahmen der Beschlüsse des EU-Konvents dokumentiert ein unverständliches Versagen der Regierungskoalition. Hier sind die verantwortlichen Politiker gefordert, diesen Fehler umgehend zu korrigieren. Insbesondere ist die Forschungsförderung ebenso wie die Entwicklungspolitik auf erneuerbare Energien umzuorientieren.
Internationale Projekte zur Implementierung eines CO2-Zertifikatehandels auf zwischenstaatlicher Ebene unter Berücksichtigung der relevanten Global Player sind voranzutreiben. Ein Herunterbrechen dieses Instruments auf die nationalen, regionalen oder gar lokalen Wirtschaftsbeziehungen ist allerdings kurzfristig kein erfolgversprechender Ansatz und sollte deshalb gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden.
Die Anstrengungen auf internationaler, insbesondere der europäischen Ebene, um die nationalen Ziele auch zur Grundlage internationaler Standards zu machen, sind zu intensivieren. Zahlreiche Ansätze hierzu liegen zum Beispiel in der EU-Erweiterung. Konkrete Möglichkeiten sind weiterhin Initiativen zur Besteuerung von Flugzeugbenzin und Schiffsdiesel. Der aktuell insbesondere von den USA forcierte Prozess der Standardreduzierung ist durch geeignete politische und diplomatische Instrumente aufzuhalten und umzukehren.

Raoul von der Heydt
Vorstand UnternehmensGrün

ANLAGE ZU: 4. WÄRMEERZEUGUNG

Verordnung über die Einbeziehung regenerativer Energien bei dem erstmaligen Einbau und der Erneuerung von Anlagen zur Wärmeerzeugung in der Bundesrepublik Deutschland

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für die Errichtung und den Austausch von Heizanlagen der folgenden Gebäude:
1. Wohngebäude mit mehr als 80 Quadratmetern Wohnfläche,
2. Krankenhäuser, Altenwohnheime, Altenheime, Pflegeheime und sonstige Heime,
3. Justizvollzugsanstalten und Kasernen,
4. Gebäude des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes,
5. sonstige Gebäude, die Kantinen oder Großküchen oder Wasch- und Duschanlagen beinhalten
6. Bürogebäude
7. Produktionsstätten des produzierenden Gewerbes
8. Gebäude, die eine nach den Nummern 1 bis 7 gemischte oder eine ähnliche Nutzung aufweisen.
(2) Bei Gebäuden, die nur zu einem Teil im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 bis 8 genutzt werden, gelten die Vorschriften dieser Verordnung nur für diese Gebäudeteile.

§ 2 Deckung des Jahresenergiebedarfs zur Warmwasserbereitung durch regenerative Wärmeerzeugungsanlagen

(1) Der zu erwartende Jahresenergiebedarf zur Warmwasserbereitung ist nach Maßgabe der folgenden Vorschriften bezogen auf ein meteorologisches Normaljahr in der Regel zu 20 Prozent durch regenerative Wärmeerzeugungsanlagen zu decken.
(2) Der zu erwartende Jahresenergiebedarf zur Warmwasserbereitung im Sinne dieser Verordnung ist die Energie zur Erwärmung der Menge Wasser, die voraussichtlich jährlich durch an das Trinkwassernetz angeschlossene Wassererwärmungsanlagen für die Nutzung in Gebäuden entsprechend dem Anwendungsbereich nach § 1 dieser Verordnung bis maximal 60 Grad erwärmt wird.
(3) Der regenerative Deckungsanteil DA ( in Prozenten ) berechnet sich aus der jährlich dem Speicher zugeführten Solarenergie A und der dem Speicher zugeführten Zusatzenergie C wie folgt:

DA = A/A+C *100

(4) Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist von einem durchschnittlichen Tageswasserbedarf von 25 Litern pro Person und bei Mehrfamilienhäusern von 20 Litern pro Person bei einer Temperatur von 60 Grad auszugehen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern ist von einer Belegung mit mindestens drei Personen pro Wohneinheit, bei Mehrfamilienhäusern von einer Belegung mit mindestens zwei Personen pro Wohneinheit auszugehen.
(5) Bei Nicht-Wohngebäuden bestimmt sich der Jahresenergiebedarf zur Warmwasserbereitung nach den anerkannten Regeln der Technik.
(6) Zum Nachweis des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlagen sind geeignete Messinstrumente zu installieren.

§ 3 Zugelassene regenerative Wärmeerzeugungsanlagen

Zugelassene regenerative Wärmeerzeugungsanlagen im Sinne dieser Verordnung sind
1. thermische Solaranlagen
2. geothermisch versorgte Wärmeerzeugungsanlagen
3. erd- und luftgestützte Wärmepumpen, sofern sie eine Jahresarbeitszahl > 2,4 aufweisen
4. durch Biomasse befeuerte Heizanlagen
5. Wärmerückgewinnungsanlagen
6. Heizungsanlagen, die mit Strom aus regenerativen Inselanlagen versorgt werden

§ 4 Verwaltungsvorschriften

Die Bundesregierung kann Verwaltungsvorschriften erlassen über Form und Inhalt
1. der Nachweise zu 20-prozentigen Deckungsraten
2. der Nachweise für eine Anerkennung als zugelassenes System gemäß § 3
3. die den Beurteilungen zugrunde zu legenden technischen Regelwerke.

§ 5 Pflichten des Betreibers


Der Betreiber zentraler Wasserversorgungsanlagen ist verpflichtet, vorhandene regenerative Wärmeerzeugungsanlagen zu betreiben und eine Bedienung, Wartung und Instandhaltung durchzuführen oder durchführen zu lassen, die die Aufrechterhaltung des technisch einwandfreien Betriebszustandes gewährleistet.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. Gebäude nach § 1 nicht mit regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen ausstattet.
2. Gebäude nach § 1 nicht mit regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen im erforderlichen Umfang ausstattet.
3. als Betreiber einer regenerativen Wärmeerzeugungsanlage einer der sich aus § 5 ergebenden Pflichten nicht nachkommt.

§ 7 Übergangsvorschriften

(1) Die Errichtung von Gebäuden, für die bis zum Tage vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung der Bauantrag gestellt worden ist, ist von den Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen.
(2) Genehmigungsfreie Bauvorhaben sind von den Anforderungen dieser Verordnung ausgenommen, wenn mit der Bauausführung bis zum Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen wurde.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft.

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