Mindestlohn zur Diskussion gestellt

Stellungnahme von UnternehmensGrün

als pdf-Download
(pc-user: rechte maustaste)

1. UnternehmensGrün wendet sich aus ordnungspolitischen Gründen gegen den Vorschlag eines gesetzlichen Mindestlohns.

2. Wird der Mindestlohn zu niedrig angesetzt, hat er keine steuernde Wirkung, wird er zu hoch angesetzt, vernichtet er in strukturschwachen Gebieten Arbeitsplätze.

3. Je differenzierter ein Mindestlohnmodell ist, desto eher besteht ein Konflikt zu bestehenden tariflichen Regelungen und der Tarifautonomie.

4. Ohne die Einführung einer Überwachungsbürokratie und eines Sanktionskataloges droht in vielen Branchen und insbesondere in strukturschwachen Regionen die Umgehung und das Unterlaufen auch eines Mindestlohns.

5. Ein Mindestlohn ist bei kleinen Unternehmen, insbesondere in der Gründungsphase, kontraproduktiv und vernichtet eher Arbeitsplätze, als dass er welche schafft oder auch nur sichert.

6. Wird ein Mindestlohn lediglich als Korrektiv zur Absenkung der Zumutbarkeitsanforderungen bei Langzeitarbeitslosen eingeführt, so ist er im Hinblick auf die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit von Lohnvereinbarungen bei einer Unterschreitung von 25 bis 30 Prozent unter dem Tariflohn schlicht überflüssig. Es ist hinsichtlich des Mindestlohns auf die bestehende Tarifüblichkeit im Sinne eines Mindestlohns (üblicher Tariflohn minus 25 Prozent) zu verweisen. Einer gesetzlichen Regelung bedarf es daher nicht.

7. Nicht der Gesetzgeber ist zur Regelung einer Mindestvergütung aufgerufen, sondern allenfalls Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften.

8. Empirische Untersuchungen (eine ältere OECD-Studie für Deutschland) kommt zum Ergebnis, dass Arbeitnehmer, die Niedriglöhne beziehen, überwiegend aus Haushalten mit mittleren und hohen Einkommen stammen (Jugendliche, Hausfrauen), sodass hier die Armutsbekämpfung gerade nicht im Vordergrund steht (vgl. Die Zeit 11/2004).


UnternehmensGrün präferiert an Stelle eines gesetzlich geregelten Mindestlohns eine – bezogen auf die Haushaltsgröße (in Abhängigkeit unterhaltsberechtigter Kinder) bemessene – negative Einkommenssteuer als Steuersubvention von gering verdienenden Haushalten. Ein solches Modell setzt an der eigentlichen Armut (kinderreicher Haushalte) an und ist ein Anreiz für Arbeitnehmer aus diesen Haushalten, die sozialen Sicherungssysteme nicht in Anspruch zu nehmen.


Klaus Stähle
Vorstand UnternehmensGrün

Kontakt: UnternehmensGrün, Hermannstr. 5A, 70178 Stuttgart, fon: 0711-615 95 19,
mail: info@unternehmensgruen.de, internet: www.unternehmensgruen.de