Patent- und Markenanmeldungen in Deutschland
Eine Anmerkung zur Halbzeit des "Jahres
der Innovation" 2004
Die Verfahrensweise bei der Eintragung von Patenten und Marken durch das
Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist langsam, bürokratisch und teuer.
Dadurch werden in besonderer Weise kleine und mittelständische Unternehmen
(KMU) benachteiligt, die über keine eigenen Patent- bzw. Rechtsabteilungen
verfügen. Dies steht in krassem Gegensatz zu dem von der Bundesregierung
ausgerufenem Jahr der Innovation und ist gerade im internationalen Wettbewerb
nicht hinnehmbar.
Probleme Marken:
- Es ist vollkommen undurchsichtig und steht in der absoluten Beliebigkeit
des bearbeitenden Sachbearbeiters bzw. der Sachbearbeiterin, welche
Marken eingetragen und welche zurückgewiesen werden.
So wurde beispielsweise zwar "web.de" als Wortmarke eingetragen,
das Wort "Unternehmeraktie" hingegen mit dem Hinweis auf ein
allgemeines Freihaltebedürfnis zurückgewiesen. Nach den 'Regeln'
des DPMA sind Top-Level-Domain-Bezeichnungen (z.B. ".de" für
Deutschland) bei Marken unbeachtlich - somit erachtete das DPMA "web" (als
allgemein verbreitetes Synonym für "Internet") für eintragungswürdig
und sah kein Freihaltebedürfnis.
=> Es sind eindeutige, nachvollziehbare und allgemein zugängliche
Richtlinien erforderlich.
- Alle Vorgänge außerhalb einer normalen Eintragung (v.a. Widersprüche)
dauern oftmals Jahre!
=> Über einen Widerspruch muss binnen sechs Monaten entschieden
werden.
Probleme Patene:
- Die Verfahrensdauer zur Eintragung eines Patentes nimmt mehrere Jahre
in Anspruch. Bei einer gesamten Patentlaufzeit von 20 Jahren (ab Anmeldung!)
ist dies ein erheblicher internationaler Wettbewerbsnachteil.
Noch absurder sind die Zeiträume bei Patenteinspruchsverfahren: Es liegen
Fälle vor, in denen seit zwei Jahren kein Schriftwechsel mehr stattgefunden
hat!
=> Notwendig wäre eine Regelung, nach der die Patentgebühren
erstattet werden, wenn ein Bescheid länger als 12 Monate dauert; ferner
sollte ein Rechtsanspruch auf einen Bescheid innerhalb von 18 Monaten bestehen.
-
- Die Kosten für die Eintragung eines europäischen Patentes belaufen
sich auf hohe fünfstellige, manchmal auch sechsstellige Summen - dies
ist für ein KMU nicht zu tragen.
=> KMU zahlen halbe Patentgebühren (vgl. USA).
-
- Die Patentanmeldung in mehreren europäischen Ländern ist für
ein KMU nahezu unmöglich, da das Patent in die jeweilige Landessprache übersetzt
werden muss. Es ist vollkommen unverständlich, warum sich Deutschland
als größtes Land der EU nicht nachdrücklich dafür einsetzt,
dass Patente beim europäischen Patentamt nur in den Amtssprachen des
Patentamtes (Deutsch, Englisch und Französisch) eingereicht werden
müssen. Auch die Ablehnung eines gemeinsamen EU-Patentes durch Deutschland
ist unverständlich. Die noch offenen Fragen könnten bei einem entsprechenden
politischen Willen schnell geklärt werden: Beispielsweise besteht
Uneinigkeit, welche sprachliche Fassung der Patentanmeldung in Streitfällen
gilt. Hier erscheint der Vorschlag des BDI, dass jeweils die Ur-Sprache
der Anmeldung gilt, als sehr praktikabel. Insgesamt drängt sich der
Eindruck auf, dass dieses Thema trotz dem "Jahr der Innovation" nicht
auf der Agenda der Bundesregierung steht und sich derzeit Beamte in Bürokraten-Genauigkeit
verheddern.
Andreas Buchner
Vorstand UnternehmensGrün