Quo vadis Grüne?

Ein Diskussionsbeitrag zur Suche der Grünen nach ihrer wirtschaftspolitischen Richtung

Spätestens seit den verlorenen Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz diskutieren die Grünen den künftigen wirtschaftspolitischen Kurs ihrer Partei. Während einige relativ sachlich meinen, das Thema „Soziale Gerechtigkeit“ müsse mehr in den Vordergrund gerückt werden, rufen andere ganz ungeniert dazu auf, die wirtschaftspolitischen Protagonisten in der Bundestagsfraktion „ins Gebet zu nehmen“ – sprich abzustrafen und für die verlorenen Wahlen verantwortlich zu machen.
Diese Diskussion trägt skurrile Züge: Ausgerechnet in den Politikbereichen, in denen die Grünen ihre Positionen unzweifelhaft am weitesten durchsetzen konnten, soll nun der Kurs – und wohl auch die Pferde – gewechselt werden.

Das gilt für die Steuerreform: Kaum ein Projekt der rot-grünen Bundesregierung trägt so sehr grüne Handschrift wie die Reform der Einkommen- und Unternehmenssteuern. Entlastet wurden dabei ja nicht nur große Konzerne und Einkommensbezieher, sondern auch mittelständische Unternehmen und kleine Lohnempfänger – und zwar in nicht geringem Umfang. Nicht die politischen Inhalte sind also das Problem, sondern die Tatsache, dass der grüne Beitrag in der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt blieb. Als die Steuerreform den Bundesrat passierte, gab es zwei Sieger: die SPD mit Schröder und Eichel und die FDP, die noch einige kleine Korrekturen durchsetzen konnte. Kein Wort über die Grünen und deren maßgeblichen Einfluss auf die Reform.

Beispiel zwei: die Rentenreform. Lange vor der letzten Bundestagswahl warnten grüne Finanzpolitiker die SPD davor, den demographischen Faktor bei der Rentenberechnung zu blockieren und forderten die Einführung einer privaten Komponente bei der Altersvorsorge. Nach Lafontaines Abschied griff auch die SPD diese Positionen auf und zimmerte eine – wenig optimale und nur bedingt zukunftsfähige – Reform. Und wer steht in der Öffentlichkeit dafür? Schröder, Riester und andere Größen der SPD. Kein Wort über die Grünen und deren Beiträge zum Reformkonzept.
Es gab allerdings auch Reformprojekte – vor allem zu Beginn der rot-grünen Ära– die sich explizit der Verwirklichung von mehr sozialer Gerechtigkeit verschrieben hatten. Deren Folgen sind heute zu besichtigen: Die schlimmsten Auswüchse des Gesetzes zur Scheinselbständigkeit beseitigte eine Kommission, in der auch UnternehmensGrün mitwirkte. Einschneidender sind die Folgen des Gesetzes zur Neuregelung der 630-Mark-Jobs, das für die Betriebe und die betroffenen Arbeitnehmer bürokratische Mehrbelastungen bringt, die in vielen Fällen finanziell stärker zu Buche schlagen als die Sozialabgaben. Die Leidtragenden sind nicht nur die Arbeitgeber, sondern auch Hunderttausende, die ihr Einkommen über einen Zusatzjob aufbessern wollen. Und das sind im seltensten Fall Großverdiener.

Ein drittes Beispiel: das Gesetz zur Förderung der Teilzeitarbeit. In ehrenwerter Absicht wollte man die Möglichkeiten zur Teilzeitarbeit verbessern. Und wie wirkt es sich aus? In vielen Fällen genau gegenteilig: Vor allem Frauen finden schwerer Vollzeitarbeitsplätze, weil Unternehmer befürchten, dass Frauen häufiger vom Recht auf Reduzierung der Arbeitszeit Gebrauch machen. Für kleine und mittlere Betriebe ist es organisatorisch oft einfach nicht möglich, kurzfristig eine Vollzeitstelle in einen Teilzeitarbeitsplatz umzuwandeln.

Es geht nicht darum, den Begriff der sozialen Gerechtigkeit kleinzureden oder deren politische Bedeutung zu schmälern. Ganz im Gegenteil: Soziale Gerechtigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine demokratische Gesellschaft. Sie muss jedoch ständig weiterentwickelt werden und wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Heute bedeutet soziale Gerechtigkeit in allererster Linie: Abbau der Arbeitslosigkeit und Schaffung von Arbeitsplätzen für fast vier Millionen Menschen in unserem Land. Maßnahmen wie die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die 35-Stunden-Woche, das Verbot von Überstunden oder eine Spekulationssteuer tragen dazu nichts bei. All diese Reliquien aus der alt-sozialdemokratischen Mottenkiste schaffen keine neuen Arbeitsplätze, sondern bedienen allenfalls politische Symbolik.
Genauso wenig lässt sich die Beschäftigungskrise allein mit wirtschaftlichem Wachstum lösen. Der konjunkturelle Aufschwung in den letzten zwei Jahren hat nur zu einem sehr begrenzten Abbau der Arbeitslosigkeit geführt. Wirtschaftsforscher schätzen, dass bei einem Wachstum unter 2,3 Prozent keine neuen Arbeitsplätze mehr entstehen. Damit ist zu befürchten, dass die Arbeitslosigkeit in den nächsten Monaten eher ansteigt als abnimmt.

Was wir brauchen, ist eine Beschäftigungsoffensive, die bei den strukturellen Ursachen der Arbeitslosigkeit ansetzt. Wir brauchen grundlegende Reformen des Arbeitsmarkts, und wir brauchen Reformen zugunsten derjenigen, die neue Arbeitsplätze schaffen: kleinere und mittlere Unternehmen, vor allem im Dienstleistungsbereich. Was bedeutet das konkret? Fünf Reformvorschläge mögen es verdeutlichen:

• Die Arbeitsgesetzgebung muss entbürokratisiert und flexibilisiert werden. Der Kündigungsschutz, der zwar die Arbeitsplatzbesitzer schützt, die Schaffung von Arbeitsplätzen jedoch in vielen Fällen verhindert, darf kein Tabu sein. Es geht nicht um eine „Hire and Fire“-Mentalität, sondern um pragmatische Lösungen, die die Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berücksichtigen. Was spricht z.B. dagegen, den Kündigungsschutz – insbesondere für kleine Betriebe – zu lockern und feste Abfindungsregelungen gesetzlich zu verankern?

• Die Berufsgenossenschaften, unter deren Bürokratie viele kleinere Betriebe leiden, müssen umstrukturiert und privatisiert werden. Auch hier geht es um praxisgerechte, unbürokratische Regelungen. Wieso soll bei der betrieblichen Unfallversicherung nicht möglich sein, was bei Produkt- oder Umwelthaftpflicht seit Jahren gang und gäbe ist: die freie Wahl des Versicherers und des Leistungspakets?

• Die Hürden für Existenzgründungen müssen abgebaut werden. Wenn auch in den letzten Jahren eine Vielzahl neuer Firmen gegründet wurde, so sehen sich Existenzgründer nach wie vor mit einer Fülle von bürokratischen Hindernissen konfrontiert – in Gestalt von Gewerbeaufsichtsämtern, Baukontrolleuren, Landratsämtern usw.

• Wir brauchen dringend neue Modelle zur Förderung niedrig qualifizierter Tätigkeiten und Arbeitsplätze. In Deutschland schlummert ein riesiges Beschäftigungspotenzial bei den personenbezogenen Dienstleistungen. Experten schätzen es auf über eine Million Arbeitsplätze. Zu ihrer Erschließung sind Kombilohnmodelle oder die Einführung einer negativen Einkommensteuer notwendig. Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern eröffnet sich so der Weg zurück in den Arbeitsmarkt – und nicht durch teure, aber wenig effektive ABM-Projekte.

• Die Lohnnebenkosten müssen auch künftig kontinuierlich gesenkt werden. Nur so entstehen Arbeitsplätze im Handwerk, im Dienstleistungsbereich und in anderen personalintensiven Branchen. Ob die Finanzierung von Sozialbeiträgen über die Ökosteuer der richtige Weg ist, mag bezweifelt werden. Viel sinnvoller ist es, langfristig darüber nachzudenken, ob die Koppelung der Sozialversicherungsbeiträge an die Lohneinkommen beibehalten wird oder ob andere Wertschöpfungskomponenten zur Sozialfinanzierung herangezogen werden.

Diese Punkte könnten wesentlich zur Belebung des Arbeitsmarkts beitragen und eine neue Beschäftigungsoffensive auslösen. Den Grünen bietet sich hier die Chance, mit neuen, ideologisch nicht vorbesetzten Konzepten die Diskussion zu bestimmen. Und zwar auf intelligente Art – ohne populistische Klischees à la Schröders „Faulheitsdebatte“. Aber auch ohne Rückfall – und das ist mindestens ebenso wichtig – in pseudolinke Heilslehren der 80er- und frühen 90er-Jahre à la Lafontaine.

Gottfried Härle
Vorstand UnternehmensGrün