Stellungnahme: Umstellung der Fälligkeitsregelung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum 01.01.2006
Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 03.08.2005 (BGBl. I S. 2269) wird die Fälligkeit für den Gesamtsozial-versicherungsbeitrag vom 01.01.2006 an neu geregelt.
UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, hält die aktuelle Gesetzeslage für korrekturbedürftig.
Ausgangspunkt der Beurteilung ist hierbei u.a. der nachfolgenden Sachverhalt:
Die Neuregelung verursacht laut Sachverständigenanhörung
einen neuen Bürokratieaufwand in Höhe von etwa 3 bis 4 Mrd. Euro
bei den Unternehmen und auch den Einzugsstellen, den Krankenkassen.
Die durch die Maßnahme - vom Gesetzgeber - erhoffte Liquiditätsverbesserung der Rentenkasse wird somit fast neutralisiert.
UnternehmensGrün setzt sich dafür ein, dass zukünftig:
die Meldung und die Zahlung der SV-Beiträge zeitgleich mit dem Auszahlungstermin der Löhne erfolgt.
Als konkreten ersten Schritt fordert UnternehmensGrün seine Mitglieder auf die ggf. erteilten Einzugsermächtigungen für Kassen zu widerrufen.
Klaus Stähle, Matthias
Kaiser
Vorstand UnternehmensGrün