Stellungnahme: Umstellung der Fälligkeitsregelung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge zum 01.01.2006

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Mit dem Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 03.08.2005 (BGBl. I S. 2269) wird die Fälligkeit für den Gesamtsozial-versicherungsbeitrag vom 01.01.2006 an neu geregelt.

UnternehmensGrün, der Bundesverband der grünen Wirtschaft, hält die aktuelle Gesetzeslage für korrekturbedürftig.

Ausgangspunkt der Beurteilung ist hierbei u.a. der nachfolgenden Sachverhalt:

Die durch die Maßnahme - vom Gesetzgeber - erhoffte Liquiditätsverbesserung der Rentenkasse wird somit fast neutralisiert.

UnternehmensGrün setzt sich dafür ein, dass zukünftig:

Als konkreten ersten Schritt fordert UnternehmensGrün seine Mitglieder auf die ggf. erteilten Einzugsermächtigungen für Kassen zu widerrufen.

Klaus Stähle, Matthias Kaiser
Vorstand UnternehmensGrün