Steuerpolitische Grundsätze
von UnternehmensGrün zur Diskussion gestellt

als pdf-Download
(pc-user: rechte maustaste)


Die allgemeinen Zielvorstellungen einer zukunftsweisenden Steuerpolitik müssen sich an den Grundsätzen der Steuervereinfachung, Steuergerechtigkeit, der Leistungsgerechtigkeit (sozialen Ausgewogenheit), der Transparenz, der Nachhaltigkeit und einer ökologischen Zielsetzung messen lassen.

1. Die Einkommensarten sind drastisch zu reduzieren. Unternehmerische Tätigkeit soll Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aber auch aus Vermietung und Verpachtung zusammenfassen. Daneben soll es Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte geben.

Für jede natürliche Person soll ein einheitlicher Grundfreibetrag in Höhe von 8.000 Euro eingeführt werden (vgl. Merz-Modell).

Der Progressionstarif soll mit Steuersätzen von 15 bis 35 Prozent (kein Stufentarif) beibehalten werden.

Sämtliche Kapitaleinkünfte einschließlich von Dividendenzahlungen sind unter Beibehaltung des Bankgeheimnisses mit einer einheitlichen Abgeltungssteuer zu erfassen. Durch internationale Vereinbarungen ist die gleichmäßige Erfassung grenzüberschreitend abzusichern. Die so erfolgte Vorauszahlung kann bei der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden.

2. Kleinen Unternehmen soll ein Wahlrecht zwischen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Steuerbilanzierung eingeräumt werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Anforderungen an das Bilanzierungsrecht für diese kleinen Unternehmen.

Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern, die der Einkünfteerzielung dienen, unterliegen der Einkommensteuer. Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern, die ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnen sind, einschließlich selbstgenutzter Immobilien, sollen weiterhin steuerfrei bleiben.

Abschaffung der Körperschaftsteuerbefreiung auf Veräußerungsgewinne von Unternehmensbeteiligungen.

Gewinne aus dem Verkauf von Einzelunternehmen und von Personengesellschaften sind mit einem definitiven maximalen Steuersatz von 25 Prozent zu belegen (Erleichterung des Unternehmensverkaufs, insbesondere bei der Unternehmensnachfolge und der Alterssicherung, maximal 500.000 Euro pro Person einmal im Leben).

Abschaffung der Gewerbesteuer mit einem Ausgleich für die Gemeinden und Städte durch Einführung eines Hebesatzrechts der Kommunen auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer.

Ein einheitlicher Körperschaftsteuertarif auf ausgeschüttete und thesaurierte Gewinne von effektiv 25 Prozent europaweit zwecks länderübergreifender Steuergerechtigkeit, Vermeidung von Steuerdumping und zur Sicherung einer gesunden Eigenkapitalbasis im europäischen Wirtschaftsraum für juristische Personen.

3. Nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte bei gleichzeitiger Abzugsfähigkeit von Leistungen in Vorsorgesystemen, welche der Alterssicherung dienen.

4. Subventionsabbau durch Einbau eines degressiven Faktors in alle Subventionstatbestände zum mittel- oder zumindest langfristigen Abbau aller Subventionstatbestände, einschließlich derer mit ökologischem Lenkungsfaktor.

5. Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge. Verzicht auf Wiedereinführung einer Vermögensteuer.

Besondere Erbschaftsteuerregelung bei vererbtem Betriebsvermögen bis zu zehn Millionen Euro (degressiv), als Stufenmodell einer sich im Lauf von zehn Jahren reduzierenden Erbschaftsteuer bei dauerhafter Fortführung des Betriebs (in Abhängigkeit bestehender und erhaltener Arbeitsplätze) zur Erleichterung der Betriebsnachfolge.

6. Neuregelung der Umsatzsteuererhebung und des Vorsteuerabzugs zur Vermeidung von großen Steuerbetrugsmanövern (zur Zeit ca. 17 Milliarden Euro pro Jahr).

Vernetzung der Finanzämter innerhalb Deutschlands und innerhalb Europas zum Abgleich und zur Vermeidung von nationalen und internationalen Steuerbetrugsmanövern.

7. Schaffung einer internationalen Steuer auf Kerosin, weltweit erhoben zugunsten der Vereinten Nationen als Energiemindeststeuer.

8. Steuerpflicht aller Deutschen in Deutschland unabhängig vom (ausländischen) Wohnsitz abzüglich im Ausland nachweislich gezahlter Einkommensteuer.

9. International koordinierte Maßnahmen gegen Steueroasen.

Klaus Stähle
Vorstand UnternehmensGrün