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Die allgemeinen Zielvorstellungen einer zukunftsweisenden Steuerpolitik müssen
sich an den Grundsätzen der Steuervereinfachung, Steuergerechtigkeit,
der Leistungsgerechtigkeit (sozialen Ausgewogenheit), der Transparenz,
der Nachhaltigkeit und einer ökologischen Zielsetzung messen lassen.
1.
Die Einkommensarten sind drastisch zu reduzieren. Unternehmerische
Tätigkeit soll Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus
einem Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit, aber auch aus Vermietung
und Verpachtung zusammenfassen. Daneben soll es Einkünfte aus nicht selbstständiger
Arbeit sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen und sonstige Einkünfte
geben.
Für jede natürliche Person soll ein einheitlicher Grundfreibetrag
in Höhe von 8.000 Euro eingeführt werden (vgl. Merz-Modell).
Der Progressionstarif soll mit Steuersätzen von 15 bis 35 Prozent (kein
Stufentarif) beibehalten werden.
Sämtliche Kapitaleinkünfte einschließlich
von Dividendenzahlungen sind unter Beibehaltung des Bankgeheimnisses mit einer
einheitlichen
Abgeltungssteuer zu erfassen. Durch internationale Vereinbarungen ist die gleichmäßige
Erfassung grenzüberschreitend abzusichern. Die so erfolgte Vorauszahlung
kann bei der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden.
2. Kleinen Unternehmen soll ein Wahlrecht zwischen einer
Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder einer Steuerbilanzierung eingeräumt
werden, bei gleichzeitiger Reduzierung der Anforderungen an das Bilanzierungsrecht
für diese kleinen Unternehmen.
Veräußerungsgewinne aus Wirtschaftsgütern,
die der Einkünfteerzielung
dienen, unterliegen der Einkommensteuer. Gewinne aus der Veräußerung
von Wirtschaftsgütern, die ausschließlich der Privatsphäre
zuzuordnen sind, einschließlich selbstgenutzter Immobilien,
sollen weiterhin steuerfrei bleiben.
Abschaffung der Körperschaftsteuerbefreiung
auf Veräußerungsgewinne
von Unternehmensbeteiligungen.
Gewinne aus dem Verkauf von Einzelunternehmen
und von Personengesellschaften sind mit einem definitiven maximalen Steuersatz
von 25 Prozent zu belegen (Erleichterung des Unternehmensverkaufs, insbesondere
bei der Unternehmensnachfolge und der Alterssicherung, maximal 500.000 Euro
pro Person einmal im Leben).
Abschaffung der Gewerbesteuer mit einem Ausgleich
für die Gemeinden
und Städte durch Einführung eines Hebesatzrechts der Kommunen auf
die Einkommens- und Körperschaftsteuer.
Ein einheitlicher Körperschaftsteuertarif
auf ausgeschüttete und
thesaurierte Gewinne von effektiv 25 Prozent europaweit zwecks länderübergreifender
Steuergerechtigkeit, Vermeidung von Steuerdumping und zur Sicherung
einer gesunden Eigenkapitalbasis im europäischen Wirtschaftsraum
für juristische Personen.
3. Nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte bei gleichzeitiger Abzugsfähigkeit von Leistungen in Vorsorgesystemen, welche der Alterssicherung dienen.
4. Subventionsabbau durch Einbau eines degressiven Faktors in alle Subventionstatbestände zum mittel- oder zumindest langfristigen Abbau aller Subventionstatbestände, einschließlich derer mit ökologischem Lenkungsfaktor.
5. Erhöhung der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei
gleichzeitiger Erhöhung der Freibeträge. Verzicht auf Wiedereinführung
einer Vermögensteuer.
Besondere Erbschaftsteuerregelung bei vererbtem Betriebsvermögen bis
zu zehn Millionen Euro (degressiv), als Stufenmodell einer sich im Lauf
von zehn Jahren reduzierenden Erbschaftsteuer bei dauerhafter Fortführung
des Betriebs (in Abhängigkeit bestehender und erhaltener Arbeitsplätze)
zur Erleichterung der Betriebsnachfolge.
6. Neuregelung der Umsatzsteuererhebung und des Vorsteuerabzugs
zur Vermeidung von großen Steuerbetrugsmanövern (zur Zeit ca.
17 Milliarden Euro pro Jahr).
Vernetzung der Finanzämter innerhalb Deutschlands und innerhalb Europas
zum Abgleich und zur Vermeidung von nationalen und internationalen Steuerbetrugsmanövern.
7. Schaffung einer internationalen Steuer auf Kerosin, weltweit erhoben zugunsten der Vereinten Nationen als Energiemindeststeuer.
8. Steuerpflicht aller Deutschen in Deutschland unabhängig vom (ausländischen) Wohnsitz abzüglich im Ausland nachweislich gezahlter Einkommensteuer.
9. International koordinierte Maßnahmen gegen Steueroasen.
Klaus Stähle
Vorstand UnternehmensGrün