Die Sozialversicherungssysteme in Deutschland stecken in der Krise. Obwohl die
Zeiten zwischen den so genannten Renten- und Gesundheitsreformen immer kürzer
wurden, sind die Sicherungssysteme immer instabiler und konjunkturanfälliger
geworden. Jüngstes Beispiel: die Zusage des ehemaligen Arbeitsministers
Riester, dass mit seiner Reform der Rentenbeitrag innerhalb von zehn Jahren
auf unter 19 Prozent sinken könnte, hatte eine Halbwertszeit von nicht
einmal zwei Jahren. Nur kurze Zeit nach Einführung der Riester-Rente stieg
der Beitragssatz auf 19,5 Prozent, die Beitragsbemessungsgrenze wurde auf 5.100
Euro angehoben und die Deckungsreserve in den gesetzlichen Rentenkassen auf
50 Prozent einer Monatsauszahlung gesenkt.
Ursache für die Instabilität unserer sozialen Sicherungssysteme sind
weniger konjunkturelle Schwankungen, wie Politiker jeglicher Couleur immer wieder
gerne glauben machen wollen, sondern zwei wesentlich tiefer gehende Faktoren:
die demografische Entwicklung und die einseitig lohnabhängige Finanzierung
der derzeitigen Umlagesysteme im Renten- und Gesundheitsbereich.
DEMOGRAFISCHE ENTWICKLUNG
Die dramatischen Folgen der demografischen Veränderungen, sprich: der Überalterung
unserer Gesellschaft, für unsere Sozialsysteme werden derzeit erst in Umrissen
sichtbar. Ihren Höhepunkt erreichen sie in dem Jahrzehnt zwischen 2030
und 2040. Ohne nachhaltige Reformen werden – so die Ergebnisse einer Studie
des ifo-Instituts – die öffentlichen Ausgaben für Gesundheit,
Rente und Arbeitslosigkeit von heute knapp 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
(BIP) im Jahr 2035 auf über 34 Prozent steigen. Die Staatsquote würde
im Extremfall ein Niveau von 65 Prozent erreichen. Um die heutigen Leistungszusagen
in der Rentenversicherung zu halten, müsste jeder Erwerbstätige doppelt
so viel wie heute in die Rentenkassen einzahlen. Ähnlich dramatische Entwicklungen
zeichnen sich für die Kranken- und Pflegeversicherung ab.
LOHNABHÄNGIGE FINANZIERUNG
Verschärft werden die demografischen Wirkungen auf unsere Sozialsysteme
durch die Art und Weise, wie diese überwiegend finanziert werden: durch
die Beiträge von Lohn- und Gehaltsempfängern sowie deren Arbeitgebern.
Seit Jahren ist der Anteil der Lohneinkommen am Gesamteinkommen der Bevölkerung
rückläufig. Zwangsläufig wird damit die Finanzierungsbasis unserer
Sozialversicherungen immer schmaler, während gleichzeitig deren Ausgaben
steigen. Weitere Erhöhungen der Beitragssätze beschleunigen den Rückgang
der Lohnanteile am Bruttoinlandsprodukt, da immer mehr Arbeitsplätze dem
Rationalisierungsdruck zum Opfer fallen oder in die Schwarzarbeit abwandern.
Die Folge: Die einseitig lohnabhängige Sozialfinanzierung untergräbt
ihre eigenen Fundamente.
Faktoren und Zielvorgaben einer zukunftsfähigen Reform
Jede Reform unserer sozialen Sicherungssysteme, die einen Zeit- und Wirkungshorizont von mehr als ein bis zwei Jahren haben soll und das Vertrauen vor allem auch der jüngeren Beitragszahler gewinnen will, muss zentral an diesen beiden Faktoren ansetzen. Über 70 Prozent aller Deutschen ist bereits heute der Meinung, dass die Renten in Zukunft nicht mehr sicher sind. Eine solche Reform ist aber gerade auch aus Sicht kleinerer und mittlerer Unternehmen dringend erforderlich: zusammen mit ihren Beschäftigten tragen sie derzeit die Hauptlast der Sozialfinanzierung und können dem wachsenden Kostendruck im Personalbereich oft nur noch durch Entlassungen begegnen.
Eine grundlegende, zukunftsweisende Reform unserer Sozialsysteme sollte sich an folgenden Zielen orientieren:
Diese Ziele sind nur über grundlegende Strukturreformen sowohl auf der
Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite unserer Sozialsystem erreichbar.
Die Reformen auf der Einnahmenseite
Grundsätzlich muss ein zukunftsfähiges Rentensystem auf zwei Säulen aufbauen: auf einer umlagefinanzierten, gesetzlichen Basisrente und einer freiwilligen, kapitalstockfinanzierten Zusatzrente, die einen betrieblich oder staatlich geförderten Anteil beinhalten kann.
SELBSTSTÄNDIGE, BEAMTE UND FREIBERUFLER IN EINE GRUNDFINANZIERTE RENTE
EINBEZIEHEN
Aus Gerechtigkeitsgründen wie auch im Sinne einer möglichst stabilen
Beitragsgrundlage sollten in die gesetzliche Rentenfinanzierung, die zur Sicherstellung
einer Grundrente beitragen soll, alle Einkommensbezieher einbezogen werden:
neben Arbeitnehmern und Angestellten also auch Selbstständige, Beamte und
Freiberufler.
Da das Niveau einer Grundrente deutlich unter dem heutigen gesetzlichen Rentenniveau
liegen wird und gleichzeitig die Bemessungsgrundlage für die Einnahmenfinanzierung
erheblich ausgeweitet wird, könnten die Beitragssätze deutlich sinken,
möglicherweise auf unter zehn Prozent. Weiter zu dieser Senkung beitragen
könnte eine Aufhebung der bisher bestehenden Beitragsbemessungsgrenzen.
Der zweite Vorteil: Wenn es richtig ist, dass Arbeitnehmer in zunehmendem Maße
eine eigenständige, freiwillig finanzierte Rentenversicherung aufbauen
sollen, dann erfordert der Solidargedanke, dass alle Einkommensbezieher zur
grundfinanzierten Rente beitragen.
Um den Systemwechsel bei Personenkreisen, die bisher nicht in die gesetzliche
Pflichtversicherung einzahlen, zu erleichtern – also Beamte, Selbstständige
und Freiberufler –, sollte die Versicherungspflicht nur für Berufsanfänger
gelten. Positiver Nebeneffekt einer solchen Regelung: Da zwischen den ersten
Einzahlungen und den ersten Auszahlungen an diese Beitragszahler circa 35 bis
40 Berufsjahre liegen, stehen für die Bewältigung der demografisch
schwierigen Jahre zwischen 2025 und 2040 zusätzliche Mittel in der gesetzlichen
Rentenversicherung zur Verfügung.
POSITIVE NEBENEFFEKTE
Erleichtert wird durch ein Zwei-Säulen-Modell bei der Rentenfinanzierung
der Wechsel zwischen selbstständiger Erwerbstätigkeit und lohnabhängiger
Beschäftigung. Durch die Pflichtversicherung aller Einkommensbezieher entfällt
die oft schwierige und problematische Abgrenzung von Scheinselbstständigkeit.
Andererseits wird es aufgrund der wesentlich niedrigeren Pflichtbeitragssätze
für Selbstständige, die in ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis
wechseln, möglich, ihre freiwillige Zusatzversicherung aufrecht zu erhalten.
PRIVATE ALTERSVORSORGE
Neben der umlagefinanzierten Grundsicherung muss die private Eigenvorsorge wesentlich
gestärkt und ausgebaut werden. Werden derzeit noch über 80 Prozent
der Altersbezüge aus der gesetzlichen Rentenkasse finanziert, wird dieser
Anteil schon in Kürze deutlich absinken und langfristig unter die 50-Prozent-Marke
fallen. Eine Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter ohne private Zusatzrenten
rückt in immer weitere Ferne. Staatliche und betriebliche Fördermodelle
sollten den Anreiz für die private Altersvorsorge erhöhen, insbesondere
in den Zeiträumen mit den höchsten demografischen Belastungen. Die
Riester-Rente ist ein erster, wenn auch zaghafter Schritt in diese Richtung.
UMBAU DES BEITRAGSSYSTEMS IM GESUNDHEITSBEREICH
Von den grundlegenden Strukturproblemen betroffen ist nicht nur die Rentenversicherung,
sondern auch die Kranken- und Pflegeversicherung. Und zwar in noch wesentlich
stärkerem Ausmaß: aufgrund der Altersentwicklung in unserer Gesellschaft
sinkt nicht nur die Zahl der Beitragszahler, sondern steigen gleichzeitig die
Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Ohne grundlegende Reformen steigen
die Beiträge zur Krankenversicherung – allein aufgrund des demografischen
Effekts – von derzeit circa 14 Prozent auf mindestens 20 Prozent in den
kommenden 20 bis 30 Jahren.
Um diese Entwicklung zumindest abzuschwächen, ist ein Umbau des Beitragssystems
erforderlich: die Einführung von Wahlmöglichkeiten bei Umfang und
Höhe des Versicherungsschutzes. Ohne die medizinische Behandlungsqualität
im stationären Bereich oder bei schweren Erkrankungen zu gefährden,
könnte die Einführung von Selbstbeteiligungen und Wahltarifen bei
ambulanten und zahnmedizinischen Behandlungen zu Beitragssenkungen führen.
Daneben könnten Selbstbeteiligungen zu einem veränderten Verhalten
bei der Inanspruchnahme und bei der Auswahl von Ärzten wie auch bei Medikamenten
beitragen – mit deutlich kostendämpfenden Konsequenzen.
Die Reformen auf der Ausgabenseite
Neben diesen Veränderungen auf der Einnahmenseite bedarf eine grundlegende Sanierung unserer Sozialversicherungssysteme weitreichender und mutiger Reformen auf der Ausgabenseite.
ABSENKUNG DES RENTENNIVEAUS
Aus Gründen der Generationengerechtigkeit ist eine kontinuierliche Anpassung
des bisherigen umlagefinanzierten Rentenniveaus an die demografische Entwicklung
– und das bedeutet zumindest in den nächsten zwei bis drei Jahrzehnten
konkret: eine Absenkung des Rentenniveaus – unumgänglich. Langfristig
wird die Höhe der Rentenzahlungen aus den Sozialkassen nur noch bedingt
von den individuellen Einzahlungen abhängen und sich auf ein Grundversorgungsniveau
beschränken. Die Sicherung des individuellen Lebensstandards ist nur noch
über privat aufgebaute Zusatzversicherungen – möglicherweise
unter Inanspruchnahme staatlicher oder betrieblicher Förderung –
erreichbar.
ANHEBUNG DES RENTENEINTRITTSALTERS
Ebenso wenig darf das Renteneintrittsalter zum Tabu erklärt werden: Wenn
heute das durchschnittliche Pensionsalter bei Männern bei circa 60 Jahren
und bei Frauen bei circa 58 Jahren liegt, so wird sich dieses – maßgeblich
aus demografischen Gründen – in den nächsten Jahren sukzessive
erhöhen müssen. Damit muss nicht unbedingt ein Verlust an Lebensqualität
verbunden sein: bereits heute wünscht sich jeder dritte 65-jährige
eine längere Erwerbstätigkeit über die bisherige Altersgrenze
hinaus.
Für Unternehmen erfordert dies einen grundlegenden Umdenkungsprozess: Abschied
von der – oft wenig begründeten – Bevorzugung junger BewerberInnen
bei Neueinstellungen, Ausweitung der Investitionen in die Weiterbildung und
Qualifizierung älterer Mitarbeiter.
DEN SOLIDARGEDANKEN KONSEQUENT ANWENDEN
Diese Reformen dürfen sich nicht nur auf die Privatwirtschaft beziehen,
sondern müssen im öffentlichen Sektor genauso konsequent nachvollzogen
und umgesetzt werden. Das bedeutet Einschnitte bei den Beamtenpensionen genauso
wie die Heraufsetzung des Pensionsalters bei öffentlich Bediensteten –
und zwar des tatsächlichen und nicht nur des gesetzlich vorgesehenen. Allein
über Gesetzesänderungen wird dies nicht erreichbar sein. Der anhaltende
Trend zur Frühpensionierung bei Beamten, der die Haushalte vor allem von
Ländern und Kommunen stark belastet, wird nur über die Festlegung
und Umsetzung von schärferen Beurteilungskriterien bei den zuständigen
Behörden umzukehren sein.
LIBERALISIERUNG DES „MARKTES“ GESUNDHEITSSYSTEM
Besonders drängend sind Strukturreformen im Gesundheitsbereich: Bedingt
durch die Altersentwicklung unserer Gesellschaft und den medizinischtechnischen
Fortschritt werden die Ausgaben für Gesundheit in den kommenden Jahrzehnten
kräftig ansteigen. Umso wichtiger sind Reformschritte, die dieser Kostenexplosion
strukturell entgegenwirken.
Viele der gegenwärtigen Probleme im Gesundheitssystem sind nur über
mehr Liberalisierung und die Einführung von marktwirtschaftlichen Elementen
lösbar: Dazu gehört die Aufhebung der Preisbindung bei Medikamenten,
die Bezahlung und Vorfinanzierung der – ambulanten – Arztrechnungen
durch die Patienten, die Umgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherungen
zu echten Unternehmen und die Stärkung der Position dieser Versicherungen
in den Verhandlungen mit den Ärztevereinigungen und Krankenhäusern,
insbesondere im Hinblick auf die Therapierung chronisch Kranker und die Festlegung
von Fallpauschalen.
Der Wettbewerb zwischen den Krankenversicherungen sollte nicht eingeschränkt,
sondern eher erweitert werden. Nur so wird es möglich sein, die kostenintensiven
Verwaltungsstrukturen bei den Kassen zu reformieren und effizienter zu gestalten.
Eine Wiedereinführung des Hausarztprinzips – mit der Verpflichtung,
dass sich der Patient mindestens drei Monate lang auf einen Arzt festlegt, der
ihn durch das Gesundheitssystem lotst – könnte teure Mehrfachuntersuchungen
und kostenträchtiges „Ärzte-Hopping“ vermeiden helfen.
Zukunftsfähige Sozialsysteme – entscheidender
Faktor für kleine und mittlere Unternehmen
All diese Reformen – sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite – sind gerade aus Sicht kleiner und mittlerer Unternehmen dringend erforderlich. Je länger sie verschleppt werden, desto schmerzhafter werden die notwendigen Einschnitte sein. Gerade diese Betriebe sind es, von denen wesentliche Impulse zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erwartet werden. Zukunftsfähigkeit für diese Unternehmen bedeutet, dass die Belastungen des Faktors Arbeit durch Abgaben und Beiträge nicht ständig steigen, sondern kontinuierlich abgebaut werden. Zukunftsfähigkeit für diese Betriebe bedeutet, dass die sozialen Rahmenbedingungen langfristig kalkulierbar sind.
Zukunftsfähigkeit für diese Unternehmen bedeutet aber auch, dass sie bereit sind, ihren Beitrag zur Solidargemeinschaft zu leisten und die soziale Dimension der Nachhaltigkeit in ihren Betrieben zu verwirklichen.
Gottfried Härle
Vorstand UnternehmensGrün