Am 1. April 1999 ist die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform in Kraft getreten. Vor kurzem wurden vom Bundestag die weiteren Reformschritte für die Jahre 2000 bis 2003 beschlossen. UnternehmensGrün begrüßt ausdrücklich, dass die rot-grüne Bundesregierung den Einstieg in dieses längst überfällige Reformprojekt gewagt hat. Denn eine konsequent ausgerichtete ökologische Steuerreform ist das wichtigste und zugleich marktwirtschaftlichste Instrument zur Einleitung eines dringend notwendigen Strukturwandels - weg von der Rationalisierung von Arbeitsplätzen, hin zur Rationalisierung von Kilowattstunden und Tonnenkilometern. Die dadurch ausgelösten Innovationen stärken die mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und tragen gleichzeitig zur Lösung ökologischer und sozialer Probleme bei.
Weil es leider in Vergessenheit geraten ist, sei daran erinnert: Neben dem öko-sozialen Strukturwandel soll die Ökosteuerreform insbesondere zur Erreichung des Klimaziels beitragen. Die alte wie die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Kohlendioxid-Emissionen - auf Basis 1990 - bis zum Jahr 2005 um 25% zu reduzieren. Umweltsteuern müssen demnach zum Energiesparen anregen und quantifizierbare schadstoffbezogene Ziele verfolgen.
Wird die Reform diesen Zielen gerecht? Ist mit einer maßgeblichen
Senkung der Kohlendioxid-Emissionen zu rechnen? Wird die Reform die notwendigen
Lenkungswirkungen entfalten und einen ökologischen Strukturwandel auslösen?
Wenn wir die Ökosteuerreform vor diesem Hintergrund bewerten, kommen wir
zu folgenden Ergebnissen:
Fossile Energieträger werden ungleich behandelt
Die Steuern auf Erdgas und Heizöl werden in den Folgestufen nicht weiter erhöht. Mag die Sonderbehandlung von Erdgas, das in hocheffizienten Kraftwerken eingesetzt wird, ökologisch begründbar sein, so widerspricht die pauschale Befreiung von Heizöl und Erdgas von weiteren Steuererhöhungen der Logik der Reform. Dies schafft keine Impulse für eine verbesserte Wärmedämmung an Gebäuden - große Energiesparpotenziale werden vergeben, deren Erschließung zur Schaffung zahlreicher neuer Arbeitsplätze beitragen könnte.
Strom aus regenerativen Energieträgern wird - ökologisch kontraproduktiv - besteuert
Die Steuersätze und deren Anhebungen sind zu niedrig
Eine Erhöhung der Treibstoffpreise um jährlich 6 Pfennig pro Liter wird das Fahrverhalten der Autofahrer nicht ändern. Eine ökologische Verkehrswende - Entwicklung und Kauf von treibstoffsparenden Autos, weniger Verkehr auf der Straße - kann so nicht eingeleitet werden.
Die Senkung der Lohnnebenkosten wird nicht im vorgesehenen Umfang erreicht
Die Steuervergünstigungen für Unternehmen sind ökologisch und fiskalisch fragwürdig
Die unveränderte Beibehaltung des ermäßigten Steuersatzes für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft in Höhe von 80% ist fragwürdig, weil dadurch neue Subventionstatbestände geschaffen und langfristig festgeschrieben werden.
Kleinstunternehmen, insbesondere auch Handwerksbetriebe werden durch den nicht begünstigten Sockelverbrauch von zwischenzeitlich 40 MW benachteiligt.
Die Tatsache, dass nur das produzierende Gewerbe, nicht aber Dienstleistungsunternehmen von der Steuerermäßigung profitieren, führt zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Wirtschaft. Sie ist willkürlich und schafft Abgrenzungsprobleme.
Unternehmen, die durch die Energiesteuer um den Faktor 1,2 stärker belastet, als sie durch die Senkung der Rentenversicherungsbeiträge entlastet werden, können die Rückerstattung der übersteigenden Energiesteuer beantragen. Für kleine Unternehmen ist der bürokratische Aufwand (Antragstellung beim Zollamt) allerdings wesentlich höher als die Vergünstigung.
Zudem führt dieser “Spitzenausgleich” dazu, dass Ökosteuerzahlungen nicht vom Energieverbrauch abhängen. Der Nebeneffekt, dass Unternehmen, die weitere Mitarbeiter einstellen, dann mehr Ökosteuern abzuführen haben, kann nicht ernstlich so gewollt sein.
Fazit:
Der Mut der Bundesregierung - der Wille des einen und das Durchsetzungsvermögen
des anderen Koalitionspartners - hat leider nicht für einen konsequenten
und zielgerichteten Einstieg in die Ökosteuerreform gereicht. Wir begrüßen,
dass die Ökosteuerreform kontinuierlich in mehreren Stufen fortgeführt
werden soll, da dadurch insbesondere für Unternehmen Planungssicherheit
gewährleistet wird. Gleichzeitig bedauern und kritisieren wir, dass die
nun beschlossenen Gesetzesänderungen nicht ausreichen, um die klimapolitischen
Ziele zu erreichen und einen wirklichen Strukturwandel auszulösen.