Stellungnahme zur Ökosteuerreform
 
 

Am 1. April 1999 ist die erste Stufe der Ökologischen Steuerreform in Kraft getreten. Vor kurzem wurden vom Bundestag die weiteren Reformschritte für die Jahre 2000 bis 2003 beschlossen. UnternehmensGrün begrüßt ausdrücklich, dass die rot-grüne Bundesregierung den Einstieg in dieses längst überfällige Reformprojekt gewagt hat. Denn eine konsequent ausgerichtete ökologische Steuerreform ist das wichtigste und zugleich marktwirtschaftlichste Instrument zur Einleitung eines dringend notwendigen Strukturwandels - weg von der Rationalisierung von Arbeitsplätzen, hin zur Rationalisierung von Kilowattstunden und Tonnenkilometern. Die dadurch ausgelösten Innovationen stärken die mittel- und langfristige Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und tragen gleichzeitig zur Lösung ökologischer und sozialer Probleme bei.

Weil es leider in Vergessenheit geraten ist, sei daran erinnert: Neben dem öko-sozialen Strukturwandel soll die Ökosteuerreform insbesondere zur Erreichung des Klimaziels beitragen. Die alte wie die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, die Kohlendioxid-Emissionen - auf Basis 1990 - bis zum Jahr 2005 um 25% zu reduzieren. Umweltsteuern müssen demnach zum Energiesparen anregen und quantifizierbare schadstoffbezogene Ziele verfolgen.

Wird die Reform diesen Zielen gerecht?  Ist mit einer maßgeblichen Senkung der Kohlendioxid-Emissionen zu rechnen? Wird die Reform die notwendigen Lenkungswirkungen entfalten und einen ökologischen Strukturwandel auslösen? Wenn wir die Ökosteuerreform vor diesem Hintergrund bewerten, kommen wir zu folgenden Ergebnissen:
 

Fossile Energieträger werden ungleich behandelt

Daraus folgt: Energieträger müssen gemäß ihrem Beitrag zur Umweltbelastung besteuert werden. In die Energiebesteuerung und deren Erhöhungspfad sind daher grundsätzlich alle nicht-regenerativen Energieträger einzubeziehen, also auch Kohle, Heizöl und Erdgas.
 

Strom aus regenerativen Energieträgern wird - ökologisch kontraproduktiv - besteuert

Daraus folgt: Strom aus erneuerbaren Energiequellen muss grundsätzlich von der Ökosteuer befreit werden, wie dies bei Strom aus hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen der Fall ist.
 

Die Steuersätze und deren Anhebungen sind zu niedrig

Daraus folgt: Wenn das Klimaziel nicht in weite Ferne rücken soll, müssen die Steuersätze für Strom und Treibstoffe stärker angehoben werden.
 

Die Senkung der Lohnnebenkosten wird nicht im vorgesehenen Umfang erreicht

Daraus folgt: Sinnvoller wäre es gewesen, das Aufkommen aus der Ökosteuer nicht direkt an die Lohnnebenkosten zu knüpfen, sondern in eine große Steuerreform einzubinden. Die Sozialversicherungssysteme müssen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite grundlegend reformiert werden. Die Ökosteuer sollte nicht zu einer Verminderung dieses Reformdrucks beitragen.
 

Die Steuervergünstigungen für Unternehmen sind ökologisch und fiskalisch fragwürdig

Daraus folgt: Die Steuervergünstigungen für Unternehmen müssen Stufe für Stufe abgebaut werden, um auch für Unternehmen Anreize für Verhaltensänderungen beim Einsatz von Energie zu schaffen. Die Unterscheidung zwischen produzierenden und Dienstleistungsunternehmen bei der Gewährung der Steuerermäßigungen sollte entfallen. Der Sockelgrenzwert ist abzuschaffen, ebenso der Spitzenausgleich.
 

Fazit:

Der Mut der Bundesregierung - der Wille des einen und das Durchsetzungsvermögen des anderen Koalitionspartners - hat leider nicht für einen konsequenten und zielgerichteten Einstieg in die Ökosteuerreform gereicht. Wir begrüßen, dass die Ökosteuerreform kontinuierlich in mehreren Stufen fortgeführt werden soll, da dadurch insbesondere für Unternehmen Planungssicherheit gewährleistet wird. Gleichzeitig bedauern und kritisieren wir, dass die nun beschlossenen Gesetzesänderungen nicht ausreichen, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und einen wirklichen Strukturwandel auszulösen.